Komplexes Umfeld. Klare Entscheidungen.
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Die Tresides Asset Management GmbH prüft und aktualisiert ständig die Informationen auf ihrer Webseite. Trotz aller Sorgfalt können sich die Daten inzwischen jedoch verändert haben. Eine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte kann daher nicht übernommen werden. Dies gilt auch für die Internetseiten, auf die die Webseite der Tresides Asset Management GmbH verlinkt. Die Tresides Asset Management GmbH ist für den Inhalt dieser Internetseiten nicht verantwortlich.
Des Weiteren behält sich die Tresides Asset Management GmbH das Recht vor, Ergänzungen oder Änderungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen. Alle Meinungsäußerungen geben die aktuelle unverbindliche Auffassung der Tresides Asset Management GmbH wieder und können jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden.
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Alleinverbindliche Grundlage für den Erwerb von Investmentfonds sind die jeweils aktuellen Verkaufsprospekte in Verbindung mit den neuesten Halbjahres- und/oder Jahresberichten sowie die wesentlichen Anlegerinformationen. Diese Unterlagen sind in deutscher Sprache kostenlos bei der Ampega Investment GmbH, Charles-de-Gaulle-Platz 1, 50679 Köln in schriftlicher Form sowie unter www.ampega.de in elektronischer Form erhältlich. Die jeweiligen Produkte dürfen nur in solchen Rechtsordnungen zum Kauf angeboten werden, in denen ein solches Angebot oder ein solcher Verkauf zulässig ist.
Die Darstellung vergangenheitsbezogener Daten oder die Abbildung von Auszeichnungen geben keinen Aufschluss über künftige Wertentwicklungen.

Morningstar Gesamtrating TM – © (2017) Morningstar Inc. Alle Rechte vorbehalten. Die hierin enthaltenen Informationen (1) sind für Morningstar und/oder ihre Inhalte-Anbieter urheberrechtlich geschützt; (2) dürfen nicht vervielfältigt oder verbreitet werden; und (3) deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität wird nicht garantiert. Weder Morningstar noch deren Inhalte-Anbieter sind verantwortlich für eventuelle Schäden oder Verluste, die aus der Verwendung dieser Informationen bestehen. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit sind keine Garantie für zukünftige Ereignisse.

Die Tresides Asset Management GmbH strebt immer an, mit ihren Diensten und Produkten die Anforderungen und Standards ihrer Kunden und Anleger zu erfüllen. Sofern dennoch einmal Anlass zu einer Beschwerde besteht, bitten wir um eine umgehende Kontaktaufnahme.
Wir haben wirksame und transparente Verfahren für das Beschwerdemanagement festgelegt. Hierzu gehört, dass wir Ihnen den Eingang einer Beschwerde unverzüglich bestätigen und Ihnen in diesem Zusammenhang Informationen über den Ablauf der Beschwerdebearbeitung zukommen lassen. Alle Beschwerden werden unverzüglich der Geschäftsführung zur Kenntnis gebracht.


Um Ihrer Beschwerde nachgehen zu können, benötigen wir folgende Informationen:
• Ihren Namen und Ihre Postanschrift oder E-Mail-Adresse
• Ihre Rufnummer und die beste Zeit für einen Anruf
• Beschreibung des Sachverhalts


Auf folgenden Wegen ist die Tresides Asset Management GmbH erreichbar:
Tresides Asset Management GmbH
Compliance
Stephanstr. 25
70173 Stuttgart
E-Mail: compliance@tresides.de

Zuständige Aufsichtsbehörde
Sollten Sie weder eine zufriedenstellende Antwort noch eine Empfangsbestätigung erhalten haben, so können Sie sich mit einer Beschwerde an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden. Beschwerden sind per Brief, Fax oder E-Mail an die BaFin zu senden und sollten den Sachverhalt sowie den Beschwerdegrund enthalten.

Bundesanstalt für Finanzienstleistungsaufsicht (BaFin)
Marie-Curie-Str. 24-28
60439 Frankfurt
Fax: +49 (0) 228 4108-1150
E-Mail: poststelle@bafin.de




Mitwirkungspolitik der Tresides Asset Management GmbH

Die Tresides Asset Management GmbH (Tresides) unterfällt als Finanzdienstleistungsinstitut mit der Erlaubnis zur Erbringung der Finanzportfolioverwaltung der Begriffsbestimmung Vermögensverwalter im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 2 lit. a) AktG und hat daher ihre Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b AktG zu beschreiben.

Ausübung von Aktionärsrechten

Die Tresides Asset Management GmbH übt keine Aktionärsrechte i.S.v. § 134 b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte werden in der Regel wahrgenommen.

Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Portfoliogesellschaften

Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen. Zudem stehen Tresides spezialisierte Nachrichtendienste sowie ausführliches Research unabhängiger Anbieter zur Verfügung.

Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft

Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet teilweise statt. Tresides strebt einen Austausch mit Vertretern der Portfoliogesellschaften an. Dieser kann z. B. in Form der Teilnahme an Investmentkonferenzen oder im Rahmen von Telefonkonferenzen erfolgen. Im Zentrum des Austauschs stehen die Diskussion der Unternehmensstrategie sowie finanzieller und nichtfinanzieller Kennzahlen, Fragen des Marktumfelds sowie nachhaltigkeits-bezogene Themen. Ein Austausch mit weiteren Interessenträgern der Portfoliogesellschaften (z.B. Aktionäre, Beschäftigte, Kunden) findet i. d. R. nicht statt.

Zusammenarbeit mit anderen Aktionären

Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne von § 134 b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.

Umgang mit Interessenkonflikten

Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des weiteren Vorgehens mit denselben.

Erklärung gemäß § 134b Abs. 4 AktG

Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b Abs. 2 AktG erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt.

Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von § 134b Abs. 3 AktG erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.