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Die Informationen auf der Webseite stellen eine Werbung dar und dienen der Beschreibung der Leistungen der Tresides Asset Management GmbH und der jeweiligen Produkte. Sie stellen weder eine Anlageberatung noch ein Angebot für den Kauf oder Verkauf der genannten Produkte dar. Sie ersetzen auch nicht die individuelle und persönliche Beratung des Anlegers.
Alleinverbindliche Grundlage für den Erwerb von Investmentfonds sind die jeweils aktuellen Verkaufsprospekte in Verbindung mit den neuesten Halbjahres- und/oder Jahresberichten sowie die wesentlichen Anlegerinformationen. Diese Unterlagen sind in deutscher Sprache kostenlos bei der Ampega Investment GmbH, Charles-de-Gaulle-Platz 1, 50679 Köln in schriftlicher Form sowie unter www.ampega.de in elektronischer Form erhältlich. Die jeweiligen Produkte dürfen nur in solchen Rechtsordnungen zum Kauf angeboten werden, in denen ein solches Angebot oder ein solcher Verkauf zulässig ist.
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MSCI ESG Research LLC's ("MSCI ESG") Fund Ratings products (the "Information") provide environmental, social and governance data with respect to underlying securities within more than 56,000 multi-asset class Mutual Funds and ETFs globally. MSCI ESG is a Registered Investment Adviser under the Investment Advisers Act of 1940. MSCI ESG materials have not been submitted to, nor received approval from, the US SEC or any other regulatory body. None of the Information constitutes an offer to buy or sell, or a promotion or recommendation of, any security, financial instrument or product or trading strategy, nor should it be taken as an indication or guarantee of any future performance, analysis, forecast or prediction. None of the Information can be used to determine which securities to buy or sell or when to buy or sell them. The Information is provided "as is" and the user of the Information assumes the entire risk of any use it may make or permit to be made of the Information.
Die Tresides Asset Management GmbH (Tresides) unterfällt als Finanzdienstleistungsinstitut mit der Erlaubnis zur Erbringung der Finanzportfolioverwaltung der Begriffsbestimmung Vermögensverwalter im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 2 lit. a) AktG und hat daher ihre Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b AktG zu beschreiben.
Die Tresides Asset Management GmbH übt keine Aktionärsrechte i.S.v. § 134 b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte werden in der Regel wahrgenommen.
Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen. Zudem stehen Tresides spezialisierte Nachrichtendienste sowie ausführliches Research unabhängiger Anbieter zur Verfügung.
Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet teilweise statt. Tresides strebt einen Austausch mit Vertretern der Portfoliogesellschaften an. Dieser kann z. B. in Form der Teilnahme an Investmentkonferenzen oder im Rahmen von Telefonkonferenzen erfolgen. Im Zentrum des Austauschs stehen die Diskussion der Unternehmensstrategie sowie finanzieller und nichtfinanzieller Kennzahlen, Fragen des Marktumfelds sowie nachhaltigkeits-bezogene Themen. Ein Austausch mit weiteren Interessenträgern der Portfoliogesellschaften (z.B. Aktionäre, Beschäftigte, Kunden) findet i. d. R. nicht statt.
Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne von § 134 b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.
Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des weiteren Vorgehens mit denselben.
Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b Abs. 2 AktG erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt.
Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von § 134b Abs. 3 AktG erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.
Nachhaltigkeit und Erhaltung der ökologischen Ressourcen einschließlich gerechter Lebensbe-dingungen ist für Tresides Asset Management ein wichtiges Thema, dem ein hoher Stellenwert beigemessen wird. Als Teil der Finanzwirtschaft sehen wir uns in der besonderen Verantwortung, die Klimaschutzziele auch mit den Mitteln der Geldanlage aktiv zu fördern und damit insgesamt zu einer nachhaltigeren Ökonomie beizutragen.
Hierzu werden neben Rendite, Liquidität und Sicherheit sowohl ökologische und soziale Kriterien als auch Aspekte einer verantwortungsvollen Unternehmensführung in den Unternehmen, in die Tresides Asset Management investiert, berücksichtigt.
In Folge dessen unterstützt Tresides Asset Management bei der Selektion der Finanzinstrumente durch die Implementierung von ESG-Kriterien im Investmentprozess die Sustainable Development Goals (SDG's) der Vereinten Nationen. Dies wird dadurch sichergestellt, dass anhand umfassender ESG-Kriterien Investitionen in Unternehmen vermieden werden, die insbesondere durch ihre Geschäftstätigkeit oder ihre Geschäftspraktiken den Zielen der SDG's entgegenstehen und gezielt in Unternehmen investiert wird, die durch ihr Nachhaltigkeitsengagement einen positiven Beitrag zur Erreichung der Ziele leisten.
Der Tresides ESG Basic Ansatz ist integraler Bestandteil des Investmentprozesses von Tresides und findet daher auf sämtliche von Tresides gemanagte Investmentvermögen bzw. Vermögensverwaltungsmandate Anwendung. Bei allen Investitionsentscheidungen werden Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne des Art. 6 der Verordnung (EU) 2019/3088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) berücksichtigt.
Hierfür werden Negativlisten erstellt, die folgende Ausschlüsse beinhalten:
Um unbillige Härten zu vermeiden gilt eine Toleranzgrenze von bis zu 25% des jeweiligen Investmentvermögens in Bezug auf Datenlücken zu UN Global Compact. Zudem dürfen Unternehmen die gegen die 10 Prinzipen des UN Global Compact Netzwerkes oder gegen die OECD Leitsätze für Multinationale Unternehmen verstoßen bis zu 5% des jeweiligen Investmentvermögens erworben werden.
Die Daten für die Tresides Basic ESG Strategie werden durch den Datenprovider MSCI ESG Research LLC bzw. Freedom House zur Verfügung gestellt.
Die Negativlisten werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Grundlage für die Erstellung der Negativlisten ist der MSCI ACWI IMI.
Für Investmentvermögen oder Vermögensverwaltungsmandate, mit denen ökologische oder soziale Merkmale oder eine Kombination aus diesen Merkmalen im Sinne des Art. 8 SFDR beworben werden, kommt der Tresides ESG Enhanced Ansatz zur Anwendung.
Die Ausschlüsse des Tresides ESG Basic Ansatzes gelten hier grundsätzlich fort, allerdings mit der Verschärfung, dass die 5% Toleranzquote bei Verstößen gegen die 10 Prinzipien des UN Global Compact Netzwerkes oder gegen die OECD Leitsätze für Multinationale Unternehmen entfällt.
Zur Messung der Erreichung der ökologischen oder sozialen Merkmale werden Kriterien aus den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und verantwortungsvoller Unternehmensführung (Governance) herangezogen und weitere Negativlisten erstellt. Diese basieren auf Umsatzschwellen.
Ausgeschlossen werden Investitionen in Unternehmen,
Zielfonds die nicht als Art. 8 oder Art.9 Produkt im Sinne der SFDR klassifizieren, dürfen zu maximal 25% erworben werden; Edelmetall ETC (ETC, die die LBMA Responsible Gold Guidance bzw. entsprechende Guidance einhalten) dürfen zu maximal 10% erworben werden.
Um unbillige Härten zu vermeiden gilt eine Toleranzgrenze von bis zu 25% des jeweiligen Investmentvermögens in Bezug auf Datenlücken zu UN Global Compact.
Die Daten für die Tresides Enhanced ESG Strategie als auch die Ausschlusskriterien werden durch den Datenprovider MSCI ESG Research LLC bzw. Freedom House zur Verfügung gestellt.
Die Negativlisten werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Grundlage für die Erstellung der Negativlisten ist der MSCI ACWI IMI.