29.02.2024
Knapp 40 Mrd. USD, angelegt nur in Bitcoin. Das ist das verwaltete Vermögen der Bitcoin-ETFs in den USA (Stand 17.02.24). Nach jahrelanger Vorbereitungsphase genehmigte die US Börsenaufsicht SEC im Januar 2024 den Handel von ETFs, die direkt Bitcoin halten.
Dabei erhielten gleich 11 verschiedene Fondsanbieter grünes Licht für ihr Produkt. Die USA sind damit zwar nicht das erste Land, welches ETFs auf Bitcoin genehmigt, jedoch ist der Schritt aufgrund der schieren Größe des US-Kapitalmarktes von signifikanter Bedeutung.
Parallelen zum ersten Gold ETF in den USA
Heutzutage sind Anlageprodukte die auf Rohstoffe, insbesondere Gold setzen, in vielen Depots und Fonds eine Selbstverständlichkeit. Dies war jedoch nicht immer der Fall. Erst im November 2004 wurde der erste ETF auf Gold in den USA zum Handel zugelassen. Dies markierte den Beginn einer langjährigen Kursrallye von Gold sowie einen noch stärkeren Anstieg bei anderen Edelmetallen wie Silber oder Platin, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht mittels ETFs handelbar waren.
Die Zulassung des Gold-ETFs im Jahr 2004 kam dem Ritterschlag für die gesamte Anlageklasse Rohstoffe gleich. Offensichtlich antizipierten Investoren auch schnell, dass es nur eine Frage der Zeit sein würde, bis handelbare Börsenprodukte auch auf andere Rohstoffe verfügbar sein würden. Dies bewahrheitete sich und jene, die frühzeitig investierten, konnten hohe Renditen erzielen.
Nun wurde auch der Anlageklasse Crypto der Ritterschlag erteilt
Ein ETF, der wie in den USA einzig und allein in Bitcoin oder andere Cryptoassets investiert, ist mit dem europäischen Investmentrecht bisher nicht vereinbar. Trotzdem findet man in Europa bereits seit einigen Jahren börsengehandelte Anlageprodukte, die die Wertentwicklung des Bitcoins und einigen anderen Crypoassets abbilden. Dabei handelt es sich jedoch nicht um Fonds, sondern um Inhaberschuldverschreibungen. Obwohl diese Produkte teilweise bereits mehrere Jahre verfügbar sind, ist das gesamte verwaltete Vermögen mit bisher unter 2 Mrd. Euro überschaubar. Einerseits mag dies an den teilweise hohen Verwaltungsgebühren von bis zu 2,5% liegen, andererseits möglicherweise auch an der häufig negativen Berichterstattung zu Cryptoassets.
Marktchance bei Cryptoassets
Cryptoassets wie Bitcoin lassen sich mit extrem seltenen Rohstoffen vergleichen – jedoch mit einem bedeutenden Unterschied: Die „Förderung“ von Cryptoassets kann trotz steigender Preise nicht erhöht werden, denn die Wachstumsrate ist im Blockchain-Code fest verankert und verringert sich kontinuierlich. Bitcoin vermehrt sich bereits heute nur noch um 1,8% pro Jahr und ab April 2024 wird die Wachstumsrate der ausstehenden Bitcoins auf 0,9% sinken. Die Nachfrage nach Bitcoin wurde in den vergangenen 15 Jahren zunächst von Privatinvestoren, dann von Investments von Firmen wie Microstrategy und schließlich sogar von Ländern wie El Salvador getrieben. Mit dem Aufkommen börsengehandelter Investmentvehikel erwarten wir eine weitere Beschleunigung der Kapitalflüsse in Richtung Cryptoassets – mit signifikanten Auswirkungen auf die Preise.
Spezial-AIF nach §282 KAGB – Die Lösung für institutionelle Anleger
Institutionelle Anleger haben in Deutschland seit einigen Jahren die Möglichkeit, mittels eines Spezial-AIF nach §282 KAGB, bis zu 100% des Fonds direkt in Cryptoassets zu investieren.
Großer Vorteil: Nicht nur Bitcoin, sondern auch eine Vielzahl weiterer Cryptoassets sind investierbar. Aufgrund der geringeren Marktkapitalisierungen sehen wir hier die größten Chancen.
Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an!
Auf unseren Crypto-Sonder-Seiten finden Sie weitergehende Informationen zum Thema.
Fondsmanagement- Partner, Senior Fondsmanager
Back-/Middle-Office- Partner, Middle Office
Fondsmanagement- Analystin