Investmentdreieck bezeichnet die Beziehung zwischen Anleger, Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) und Verwahrstelle. Während die KVG das Fondsvermögen verwaltet, übernimmt die Verwahrstelle dessen Verwahrung und Kontrollfunktionen. Der Anleger investiert über den Fonds und hält Anteile am Sondervermögen.